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LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2009 - 13 Sa 1766/09 (https://dejure.org/2009,22926)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen außerbetrieblicher Straftat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 626 Abs. 1
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen außerbetrieblicher Straftat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 10.07.2009 - 5 Ca 7044/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02
Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Sie müssen nicht nur einen Bezug zum Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis haben (vgl. BAG 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 - EzA § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung Nr. 2;… KR-Weigand, 09. Aufl., §§ 21 - 23 BBiG Rz. 67 - 68 m.w.N.), sondern sind nur dann geeignet für einen wichtigen Grund, wenn sich die Straftat auf das Ausbildungsverhältnis in der Weise auswirkt, dass das wechselseitige Vertrauensverhältnis durch die Straftat erschüttert ist. - LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06
Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Ferner spricht gegen ein Auswirken der Straftat auf das Arbeitsverhältnis, dass anders als im Fall einer wegen Ladendiebstahls verurteilten bei der Staatsanwaltschaft angestellten Gerichtshelferin (dazu LAG Frankfurt 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84 - LAGE § 626 BGB Nr. 22), einer wegen Steuerhinterziehung verurteilten Angestellten der Finanzverwaltung (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP Nr. 5 zu § 54 BAT ) oder des Kokainerwerbs einer Polizeiangestellten (LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06 - zitiert nach Juris) der Zusammenhang nicht auf der Hand liegt, sondern allenfalls mittelbar sich dadurch auswirkt, dass der Kläger eine Vermögensstraftat begangen hat und im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses als Fachkraft für Lagerlogistik mit erheblichem Vermögen der Beklagten zumindest im Rahmen von Inventuren und Warenkontrollen in Berührung kommt. - LAG Hessen, 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84
Außerordentliche Kündigung einer Gerichtshelferin wegen einmaligen …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Ferner spricht gegen ein Auswirken der Straftat auf das Arbeitsverhältnis, dass anders als im Fall einer wegen Ladendiebstahls verurteilten bei der Staatsanwaltschaft angestellten Gerichtshelferin (dazu LAG Frankfurt 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84 - LAGE § 626 BGB Nr. 22), einer wegen Steuerhinterziehung verurteilten Angestellten der Finanzverwaltung (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP Nr. 5 zu § 54 BAT ) oder des Kokainerwerbs einer Polizeiangestellten (LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06 - zitiert nach Juris) der Zusammenhang nicht auf der Hand liegt, sondern allenfalls mittelbar sich dadurch auswirkt, dass der Kläger eine Vermögensstraftat begangen hat und im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses als Fachkraft für Lagerlogistik mit erheblichem Vermögen der Beklagten zumindest im Rahmen von Inventuren und Warenkontrollen in Berührung kommt.
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Ferner spricht gegen ein Auswirken der Straftat auf das Arbeitsverhältnis, dass anders als im Fall einer wegen Ladendiebstahls verurteilten bei der Staatsanwaltschaft angestellten Gerichtshelferin (dazu LAG Frankfurt 04.07.1985 - 12 Sa 1329/84 - LAGE § 626 BGB Nr. 22), einer wegen Steuerhinterziehung verurteilten Angestellten der Finanzverwaltung (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 325/00 - AP Nr. 5 zu § 54 BAT ) oder des Kokainerwerbs einer Polizeiangestellten (LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06 - zitiert nach Juris) der Zusammenhang nicht auf der Hand liegt, sondern allenfalls mittelbar sich dadurch auswirkt, dass der Kläger eine Vermögensstraftat begangen hat und im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses als Fachkraft für Lagerlogistik mit erheblichem Vermögen der Beklagten zumindest im Rahmen von Inventuren und Warenkontrollen in Berührung kommt. - LAG Hamburg, 14.11.1983 - 4 Sa 86/83
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Außerhalb des Ausbildungsverhältnisses begangene Straftaten bedeuten die Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten, nicht in jedem Fall aber auch die Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten (vgl. bereits LAG Hamburg 14.11.1983 - 4 Sa 86/83 - zitiert nach Juris; Nichtzulassungsbeschluss des BAG vom 29.03.1984 - 2 AZN 74/84 - zitiert nach Juris, selbst bei mehrfachen Straftaten des Auszubildenden). - BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 74/84
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Außerhalb des Ausbildungsverhältnisses begangene Straftaten bedeuten die Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten, nicht in jedem Fall aber auch die Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten (vgl. bereits LAG Hamburg 14.11.1983 - 4 Sa 86/83 - zitiert nach Juris; Nichtzulassungsbeschluss des BAG vom 29.03.1984 - 2 AZN 74/84 - zitiert nach Juris, selbst bei mehrfachen Straftaten des Auszubildenden).